Mit einer Zustiftung helfen Sie uns langfristig. Ihre Zustiftung trägt Jahr für Jahr aufs Neue dazu bei, die Arbeit der Kulturstiftung zu unterstützen und kulturelle Projekte, wie Konzerte der Dommusik oder aufwendige Restaurierungsarbeiten von Kunstwerken, zu ermöglichen. Im Sinne des "Ewigkeitsgedanken" von Stiftungen sind neben Spenden vor allem Zustiftungen notwendig, um die Satzungszwecke dauerhaft erfüllen zu können.
Stiftungen sind dazu verpflichtet ihren Vermögensstock zu erhalten. Das Stiftungskapital dient als finanzielles Fundament und darf nicht ausgegeben werden. Das Vermögen wird gewinnbringend angelegt und nur die Erträge werden für die satzungsmäßigen Ziele verwendet. Je höher das Stiftungsvermögen ist, desto größer sind die Erträge mit denen die Stiftung agieren kann. Zustiftungen haben also gegenüber einer Spende den großen Vorteil, dass sie in den bestehenden Vermögensstock fließen und damit die Arbeit der Stiftung kontinuierlich sicherstellen können.
Unterschied zur Spende
Spenden fließen in die sogenannte zeitnahe Mittelverwendung der Kulturstiftung. Konkret bedeutet das, dass Spenden innerhalb von zwei Jahren für Förderprojekte ausgegeben werden müssen. Bei der Zustiftung hingegen werden nur die Erträge in Projekte investiert.
Steuerliche Vorteile
Sie können als Privatperson oder auch als Unternehmen eine Zustiftung tätigen. Sie kommen damit in den Genuss steuerlicher Vorteile, die der Gesetzgeber für diese Fälle vorsieht, ganz gleich ob Sie Geldbeträge stiften oder Sachwerte. Die Zustiftung kann z. B. über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren abgesetzt werden. Je nach Steuerklasse und Einkommenssituation kann es sich durchaus als vorteilhaft erweisen, die Zustiftung verteilt abzusetzen. Im Detail berät Sie hier Ihr Steuerberater oder Ihr Notar.